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14.01.2023, 11:49
Laut
seit 1.1.2023 gültigen Beförderungsbestimmungen plant die ZSSK die o.g. Gebühr. Zeitpunkt der Einführung ist noch offen.
Die Fahrgäste sollen damit veranlasst werden, ihre Fahrkarten lieber mit der App "Ideme vlakom" oder an Automaten zu kaufen - 183 neue sollen installiert werden.
Nicht gelten soll der Zuschlag für Fahrgäste über 70 Jahren, Blinde,Schwerbeschädigte sowie beim Kauf einer Fahrrad- oder Gepäckfahrkarte.
Gruß aus Weixdorf vom Bahnsteig
Seid nett zueinander
T
T
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14.01.2023, 15:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.01.2023, 15:20 von AAW.)
(14.01.2023, 11:49)wxdf schrieb: ...
Nicht gelten soll der Zuschlag für Fahrgäste über 70 Jahren, ...
Wie viel unproduktive Energie wohl in das Ausbrüten dieser Gebühr geflossen sein wird?
Das finde ich übrigens äußerst diskriminierend gegen alle unter 70-jährigen!

Wenn schon alte Säcke und Säckinnen ausgenommen werden sollen, dann doch wenigstens auch die anderen Unmündigen deutlich jüngeren Semesters ...
Ahoj
Die Dummheit der Menschen ist vielschichtig:
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die ob ihrer Irrtümer, andere Ansichten schmähen!
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(14.01.2023, 15:19)AAW schrieb: Wie viel unproduktive Energie wohl in das Ausbrüten dieser Gebühr geflossen sein wird?
In solcher Hinsicht sind wir in Europa wohl meilenweit von einer "Energiekrise" entfernt.
Frage an die in diesem Forum vermutlich auch vertretenen "FIP-Reisenden" (nein, kein Tippfehler!):
In welchen Online-Angeboten der europäischen Bahnen ist es möglich die 50% FIP-Ermäßigung zielgenau aufzurufen? Also nicht über den Krückstock Kinderkarte oder nationaler Halbpreispass. Bzw. in welchen Ländern ist dieser Krückstock explizit zugelassen und in den jeweiligen Tarifvorschriften so verankert?
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(14.01.2023, 18:26)Alois Nebel schrieb: In welchen Online-Angeboten der europäischen Bahnen ist es möglich die 50% FIP-Ermäßigung zielgenau aufzurufen?
Zu dieser Frage fallen mir aus eigener Erfahrung nur die Buchungsplattformen der polnischen und ungarischen Bahnen ein.
In Österreich gibts FIP-Rabatt immerhin an Fahrscheinautomaten zur Auswahl, die identisch aussehende Oberfläche der Webseite verschweigt diesen Ermäßigungsgrund dagegen leider (so zumindest mein letzter Stand).
Gruß Robin
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