Die Beförderungsbestimmungen der Slowakischen Eisenbahngesellschaft (ZSSK) sind ein Dokument, das die Bedingungen regelt, unter denen der Beförderer Personen, Gepäck, Tiere und Sachen auf dem Schienennetz befördert. Zum 1. Januar 2022 trat die dritte Änderung der ZSSK-Beförderungsbestimmungen in Kraft, deren achte Ausgabe am 18. Mai 2020 in Kraft trat. Welche konkreten Veränderungen bringt sie mit sich?
Der Begriff des Automaten des Bratislavaer Verkehrsverbunds, a.s. (Kiosk) wird aus den Beförderungsbestimmungen gestrichen. Gleichzeitig sind die Preislisten für Reisedokumente, die von Automaten ausgegeben werden, nicht mehr in den Beförderungsbestimmungen enthalten.
Die Beförderungsbestimmungen führen einen neuen Begriff ein: das Integrierte Verkehrssystem in der Selbstverwaltungsregion Žilina (IDS ŽK).
Die Formulierung "Ausgangsbahnhof" wird in "Abfahrtsbahnhof" geändert.
Eine Fahrkarte für einen nicht reservierten Schlafplatz kann an Bahnhöfen, die mit KVC-Terminals ausgestattet sind, ab 60 Tagen bis 2 Stunden vor Abfahrt des Zuges vom Abfahrtsbahnhof gekauft werden. Bisher war dies bis zum Zeitpunkt der planmäßigen Abfahrt des Zuges vom Abfahrtsbahnhof möglich. Interessant ist, dass in der ab 15.7.2021 geltenden Aktualisierung die Frist von zwei Stunden vor der Abfahrt des Zuges vom Abfahrtsbahnhof in "bis zum Zeitpunkt der planmäßigen Abfahrt des Zuges vom Abfahrtsbahnhof" geändert wurde.
Die Fristen für den Verkauf von Fahrkarten für Schlafwagen/Bettplätze in Bahnhöfen ohne KVC-Terminals betragen frühestens 60 Tage und spätestens 2 Stunden und 30 Minuten vor Abfahrt des Zuges vom Abfahrtsbahnhof. Bisher war dies bis spätestens 30 Minuten vor der Abfahrt des Zuges vom Abfahrtsbahnhof möglich.
Für die Beförderung von Elektrofahrrädern und Elektrorollern im Rahmen der vereinfachten Beförderung von Fahrrädern unter Aufsicht von Fahrgästen wurde eine Einschränkung hinzugefügt: Das Aufladen der Batterie im Zug ist nicht erlaubt. Die Verpflichtung, den Akku eingesteckt zu lassen, wurde beibehalten.
Das im internationalen Verkehr gültige Angebot RAILPLUS und die Ermäßigungen auf ausgehandelte Angebote im internationalen Verkehr stehen auch den Inhabern der übertragbaren Karte MAXI KLASIK zur Verfügung. Bisher war dies nur für Inhaber der nicht übertragbaren MAXI KLASIK möglich.
Eine Einzelfahrkarte für die unentgeltliche Beförderung kann bis spätestens 30 Minuten nach der planmäßigen Abfahrt des Zuges mit dem darauf angegebenen Kontingent am Einstiegsbahnhof zurückgegeben werden. Zuvor war dies innerhalb von 120 Minuten möglich.
Auf Strecken mit Verkehr ohne Schaffner ist es an Bord eines Zuges, der mit einem Fahrkartenentwerter ausgestattet ist, nicht erforderlich, Internet-Reiseausweise, SMS-Reiseausweise und Zeitkarten (außer 24-Stunden-Fahrkarten) mit Angabe des Gültigkeitsbeginns zu entwerten.
Eine von einer Hochschuleinrichtung in der Slowakischen Republik ausgestellte kontaktlose Chipkarte muss die Gültigkeit für das betreffende akademische Jahr enthalten (vorgedruckt oder auf einem holografischen Stempel). Zuvor musste es einen holografischen Stempel enthalten, der für das betreffende Studienjahr gültig war.
In die Beförderungsbestimmungen wurde ein neuer Punkt aufgenommen, der Personen mit schweren Behinderungen betrifft.
Befinden sich die für die Beförderung von Rollstuhlfahrern reservierten Plätze im Zug nur in der 1. Wagenklasse, werden der Rollstuhlfahrer mit Behinderung und Behinderten-S-Ausweis sowie die Begleitperson des Rollstuhlfahrers mit Behinderten-S-Ausweis auf diesen Plätzen gemäß den für die 2. Wagenklasse geltenden Bedingungen befördert.
Bei Rückgaben, Reklamationen und Schadensersatzansprüchen ist es nicht erforderlich, eine Bestätigung über die Verspätung oder den Ausfall des Zuges vorzulegen. Die Notwendigkeit anderer Dokumente und Belege bleibt unverändert.
Die Modalitäten für die Ausstellung einer Bestätigung der Zugverspätung wurden geändert. Der ursprüngliche Wortlaut, dass der Beförderer dem Fahrgast auf Antrag und gegen Vorlage der Reisedokumente kostenlos eine Bescheinigung über die Zugverspätung ausstellt und dass die Bescheinigung über die Zugverspätung im Falle einer Zugverspätung auf Antrag des Fahrgastes vom Zugbegleiter an Bord oder vom Fahrkartenverkäufer an einem beliebigen Bahnhof ausgestellt wird, wird geändert in:
Die Bestätigung der Verspätung der ZSSK-Züge ist auf der Website zssk.sk/meskanie verfügbar. Bei einer Verspätung eines ZSSK-Zuges, der Teil einer Zugverbindung zur Nutzung eines internationalen Reisedokuments war, wird dem Reisenden auf Anfrage vom Schaffner im verspäteten Zug oder vom Fahrkartenverkäufer an einem beliebigen Bahnhof eine Bestätigung über die Verspätung des ZSSK-Zuges ausgestellt.
Für den Konsum von Alkohol an Orten und in Bereichen, die Fahrgästen mit Kindern unter 10 Jahren vorbehalten sind, wurde eine Strafe von 50 € eingeführt.
Für das Aufladen der Batterie von Elektrofahrrädern und Elektrorollern wurde eine Strafe von 50 € + Entschädigung für eingetretene Schäden eingeführt.
Senkung der Gebühr für die Vermittlung eines Schlafwagen- oder Liegewagenfahrscheins (zuvor für die Vermittlung einer Reservierung) bei einer ausländischen Bahnverwaltung von 10 € auf 3 € pro Platz.
Für das Einlegen des Passes oder eines anderen geeigneten Materials in die Schutzfolie wird eine Gebühr von 0,50 € pro Stück erhoben.
Die Art und Gültigkeit der TEŽ SMS-Netz-Zeitkarten werden wie folgt geändert:
- 1-tägige gewöhnliche Gültigkeit bis zur 24. Stunde des Kauftages wird in 24-stündige gewöhnliche Gültigkeit 24 Stunden nach der Buchung geändert
- 1 Tag ermäßigt mit Gültigkeit bis zur 24. Stunde des Kauftages wird geändert in ermäßigt mit Gültigkeit 24 Stunden nach Buchung
Sie können die neuen Bestimmungen der ZSSK im PDF-Format hier herunterladen : https://www.zssk.sk/wp-content/uploads/2...-FINAL.pdf
In der Diskussion zum Artikel schreibt jemand ironisch "Da bin ich aber froh, dass ich mein Mobiltelefon mit einer SMS-Fahrkarte nicht in den Entwerter stecken muss" und ein anderer fragt sich, was das Verbot des Ladens einer E-Bike-Batterie soll, wenn manche Notebooks eine größere Leistung haben.
Der Begriff des Automaten des Bratislavaer Verkehrsverbunds, a.s. (Kiosk) wird aus den Beförderungsbestimmungen gestrichen. Gleichzeitig sind die Preislisten für Reisedokumente, die von Automaten ausgegeben werden, nicht mehr in den Beförderungsbestimmungen enthalten.
Die Beförderungsbestimmungen führen einen neuen Begriff ein: das Integrierte Verkehrssystem in der Selbstverwaltungsregion Žilina (IDS ŽK).
Die Formulierung "Ausgangsbahnhof" wird in "Abfahrtsbahnhof" geändert.
Eine Fahrkarte für einen nicht reservierten Schlafplatz kann an Bahnhöfen, die mit KVC-Terminals ausgestattet sind, ab 60 Tagen bis 2 Stunden vor Abfahrt des Zuges vom Abfahrtsbahnhof gekauft werden. Bisher war dies bis zum Zeitpunkt der planmäßigen Abfahrt des Zuges vom Abfahrtsbahnhof möglich. Interessant ist, dass in der ab 15.7.2021 geltenden Aktualisierung die Frist von zwei Stunden vor der Abfahrt des Zuges vom Abfahrtsbahnhof in "bis zum Zeitpunkt der planmäßigen Abfahrt des Zuges vom Abfahrtsbahnhof" geändert wurde.
Die Fristen für den Verkauf von Fahrkarten für Schlafwagen/Bettplätze in Bahnhöfen ohne KVC-Terminals betragen frühestens 60 Tage und spätestens 2 Stunden und 30 Minuten vor Abfahrt des Zuges vom Abfahrtsbahnhof. Bisher war dies bis spätestens 30 Minuten vor der Abfahrt des Zuges vom Abfahrtsbahnhof möglich.
Für die Beförderung von Elektrofahrrädern und Elektrorollern im Rahmen der vereinfachten Beförderung von Fahrrädern unter Aufsicht von Fahrgästen wurde eine Einschränkung hinzugefügt: Das Aufladen der Batterie im Zug ist nicht erlaubt. Die Verpflichtung, den Akku eingesteckt zu lassen, wurde beibehalten.
Das im internationalen Verkehr gültige Angebot RAILPLUS und die Ermäßigungen auf ausgehandelte Angebote im internationalen Verkehr stehen auch den Inhabern der übertragbaren Karte MAXI KLASIK zur Verfügung. Bisher war dies nur für Inhaber der nicht übertragbaren MAXI KLASIK möglich.
Eine Einzelfahrkarte für die unentgeltliche Beförderung kann bis spätestens 30 Minuten nach der planmäßigen Abfahrt des Zuges mit dem darauf angegebenen Kontingent am Einstiegsbahnhof zurückgegeben werden. Zuvor war dies innerhalb von 120 Minuten möglich.
Auf Strecken mit Verkehr ohne Schaffner ist es an Bord eines Zuges, der mit einem Fahrkartenentwerter ausgestattet ist, nicht erforderlich, Internet-Reiseausweise, SMS-Reiseausweise und Zeitkarten (außer 24-Stunden-Fahrkarten) mit Angabe des Gültigkeitsbeginns zu entwerten.
Eine von einer Hochschuleinrichtung in der Slowakischen Republik ausgestellte kontaktlose Chipkarte muss die Gültigkeit für das betreffende akademische Jahr enthalten (vorgedruckt oder auf einem holografischen Stempel). Zuvor musste es einen holografischen Stempel enthalten, der für das betreffende Studienjahr gültig war.
In die Beförderungsbestimmungen wurde ein neuer Punkt aufgenommen, der Personen mit schweren Behinderungen betrifft.
Befinden sich die für die Beförderung von Rollstuhlfahrern reservierten Plätze im Zug nur in der 1. Wagenklasse, werden der Rollstuhlfahrer mit Behinderung und Behinderten-S-Ausweis sowie die Begleitperson des Rollstuhlfahrers mit Behinderten-S-Ausweis auf diesen Plätzen gemäß den für die 2. Wagenklasse geltenden Bedingungen befördert.
Bei Rückgaben, Reklamationen und Schadensersatzansprüchen ist es nicht erforderlich, eine Bestätigung über die Verspätung oder den Ausfall des Zuges vorzulegen. Die Notwendigkeit anderer Dokumente und Belege bleibt unverändert.
Die Modalitäten für die Ausstellung einer Bestätigung der Zugverspätung wurden geändert. Der ursprüngliche Wortlaut, dass der Beförderer dem Fahrgast auf Antrag und gegen Vorlage der Reisedokumente kostenlos eine Bescheinigung über die Zugverspätung ausstellt und dass die Bescheinigung über die Zugverspätung im Falle einer Zugverspätung auf Antrag des Fahrgastes vom Zugbegleiter an Bord oder vom Fahrkartenverkäufer an einem beliebigen Bahnhof ausgestellt wird, wird geändert in:
Die Bestätigung der Verspätung der ZSSK-Züge ist auf der Website zssk.sk/meskanie verfügbar. Bei einer Verspätung eines ZSSK-Zuges, der Teil einer Zugverbindung zur Nutzung eines internationalen Reisedokuments war, wird dem Reisenden auf Anfrage vom Schaffner im verspäteten Zug oder vom Fahrkartenverkäufer an einem beliebigen Bahnhof eine Bestätigung über die Verspätung des ZSSK-Zuges ausgestellt.
Für den Konsum von Alkohol an Orten und in Bereichen, die Fahrgästen mit Kindern unter 10 Jahren vorbehalten sind, wurde eine Strafe von 50 € eingeführt.
Für das Aufladen der Batterie von Elektrofahrrädern und Elektrorollern wurde eine Strafe von 50 € + Entschädigung für eingetretene Schäden eingeführt.
Senkung der Gebühr für die Vermittlung eines Schlafwagen- oder Liegewagenfahrscheins (zuvor für die Vermittlung einer Reservierung) bei einer ausländischen Bahnverwaltung von 10 € auf 3 € pro Platz.
Für das Einlegen des Passes oder eines anderen geeigneten Materials in die Schutzfolie wird eine Gebühr von 0,50 € pro Stück erhoben.
Die Art und Gültigkeit der TEŽ SMS-Netz-Zeitkarten werden wie folgt geändert:
- 1-tägige gewöhnliche Gültigkeit bis zur 24. Stunde des Kauftages wird in 24-stündige gewöhnliche Gültigkeit 24 Stunden nach der Buchung geändert
- 1 Tag ermäßigt mit Gültigkeit bis zur 24. Stunde des Kauftages wird geändert in ermäßigt mit Gültigkeit 24 Stunden nach Buchung
Sie können die neuen Bestimmungen der ZSSK im PDF-Format hier herunterladen : https://www.zssk.sk/wp-content/uploads/2...-FINAL.pdf
In der Diskussion zum Artikel schreibt jemand ironisch "Da bin ich aber froh, dass ich mein Mobiltelefon mit einer SMS-Fahrkarte nicht in den Entwerter stecken muss" und ein anderer fragt sich, was das Verbot des Ladens einer E-Bike-Batterie soll, wenn manche Notebooks eine größere Leistung haben.
Gruß aus Weixdorf vom Bahnsteig
Seid nett zueinander
T
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Seid nett zueinander

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