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Hallo Forum,
soeben kam ein Newsletter vom Auswärtigem Amt mit der Verkündung, das Deutschland mit Wirkung vom 22. 06. 2021 von Tschechien in die grüne Kategorie eingestuft wurde. Somit sind längere Reisen ohne Anmeldung, Test, Quarantäne oder Impfung wieder uneingeschränkt möglich.
Gruß
Jens
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Guten Abend werte Leser,
ich hänge mich mal hier dran, auch wenn ich nicht so recht weiß, wie ich Maske und Maske unterscheiden soll - Beitrag vom heutigen 28.06. - "Sommer mit bedecktem Gesicht: Die Maske bleibt im Verkehr auch über die Ferien verpflichtend".
Die Entscheidung hängt mit der Einstellung des Gesundheitsministers Adam Vojtěch, der eine Verbreitung der indischen Virusmutation befürchtet.
Die Verpflichtung einen mit einer Maske der Klasse FFP2 (oder höher) bedeckten Mund und Nase zu haben, bleibt im öffentlichen Verkehr auch während der Ferien. Nach Verhandlung der Regierung gab das die Finanzministerin Alena Schillerová im Zusammenhang mit der Ausnahme bei der Mehrwertsteuer auf Twitter bekannt.
"Die Regierung entschied über die Verlängerung des Mehrwertsteuererlasses auf Masken der Klasse FFP2 und höher für die Zeit der Sommerferien vom 01.07. bis zum 31.08.2021. Wir zählen darauf, dass das Tragen der Masken im ÖPNV und in öffentlichen Räumen voerst fortgesetzt wird. Die erlassene Steuer hilft die preisliche Zugänglichkeit für alle zu gewährleisten," bemerkte Schillerová.
Die Entscheidung hängt mit der Änderung der Einstellung des Gesundheitsministers Adam Vojtěch zusammen, der eine Verbreitung der sogenannten indischen Mutation des Coronavirus befürchtet. "Mit Blick auf die aktuelle Entwicklung der epidemischen Situation haben wir uns entschlossen vorerst in Innenräumen nicht zum Ersatz der Masken durch OP-Masken überzugehen. Die Masken bleiben somit," merkte Vojtěch an.
Die Verpflichtung der Masken im öffentlichen Verkehr hat einer seiner Vorgänger, Jan Blatný, Anfang März diesen Jahres eingeführt. Zuvor war bei der Bedeckung des Gesichts die menschliche Schöpferkraft erlaubt.
Link zu Zdopravy
Grüße vom
Prellbock
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Die tschechische Regierung hat mit Gültigkeit ab 9.7. beschlossen :
- Eine Dosis der Covid-19-Impfung wird nicht mehr ausreichen, um eine Nicht-Infektion nachzuweisen, es müssen zwei Wochen seit der zweiten Dosis vergangen sein. Zum Beispiel müssen Personen beim Besuch eines Restaurants oder einer kulturellen Veranstaltung einen Nachweis der Nicht-Infektion haben, so dass Personen mit nur einer Dosis einen Test haben müssen. Alle, die zwei Impfungen hinter sich haben, gelten weiterhin als geschützt.
- Der Covid-19-Test wird bei der Rückkehr aus allen Ländern in die Tschechische Republik erforderlich sein.
- Passagiere müssen ein neues Ankunftsformular ausfüllen und, wenn sie nicht infektionsfrei sind, einen negativen RT-PCR-Test haben. Bei Ländern mit geringem und mittlerem Infektionsrisiko wird es möglich sein, den Test vor der Einreise in die Tschechische Republik durch einen Test zu ersetzen, der innerhalb von fünf Tagen nach der Rückkehr durchgeführt wird.
Quelle : https://www.novinky.cz/domaci/clanek/pre....seznam.cz
Gruß aus Weixdorf vom Bahnsteig
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Laut tschechischen Innenmisterium gilt das, was Du schreibst Helmut, aber nur für Länder, welche nicht in der grünen Kategorie eingestuft sind. Auch schön in der Grafik erläutert.
https://www.mvcr.cz/mvcren/article/minis...-2021.aspx
Das Auswärtige Amt in Deutschland sieht das mit heutigem Newsletter ebenfalls so.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ausse...eit/210456
Also ganz entspannt bleiben!
Gruß
Jens
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Die Grafik stellt aber die aktuelle Lage mit 01.07.2021 dar, da steht nix von 09.07.2021
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Genau so ist es. Das was momentan schon wieder durch tschechische und deutsche Medien geistert, ist seitens der Regierung in Tschechien weder bestätigt noch auf deren Seiten erwähnt.
Deshalb sollte man vorerst ruhig bleiben.
Gruß
Jens
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Guten Abend werte Leser,
ich werde da nicht so ganz schlau draus - zumindest auf den Seiten der Regierung habe ich folgende Ausführungen ( Original hier) gefunden (der eingerahmte Infoblock gleich oben):
Ab 9. Juli wird es zur Anpassung der Bedingungen des Systems O-N-T (Očkování – prodělaná Nemoc – Test => Impfen - durchgemachte Krankheit - Test) beim Punkt Impfen kommen:
- es wird die den Ablauf der 14-Tages-Frist ab absolvieren des kompletten Impfens belegende Bestätigung anerkannt (d.h. 14 Tage nach der 2. Gabe eines zweistufigen Impfstoffs oder nach der 1. Gabe eines einstufigen Impfstoffs)
- es wird zur Abschaffung der 9-Monatsfrist nach Verabreichung der ersten Gabe der Impfung kommen
Auf der Seite für Treffen, Party, Familientrallala steht es ähnlich, aber vielleicht greifbarer - nur der Link
Auf der Seite zu Restaurants, Bars, Cafes - hier der Link - heißt es in einem Abschnitt (letzter Punkt vor "OBECNÁ HYGIENICKÁ PRAVIDLA" - wobei ich den letzten Satz weglasse):
"Der Kunde (das gilt nicht für Kinder bis 6 Jahre) darf den Garten und die Innenräume der Gastronomieeinrichtung betreten, wenn er keine Symptome von Covid-19 aufweist und bei einer eventuellen Kontrolle durch einen Hygieniker oder Polizisten nachweisen kann, dass er mindestens eine der im System O-N-T beschriebenen Voraussetzungen erfüllt."
Beim allgemeinen Beitrag über Verpflegungsstätten gibt es noch ein Bildchen mit Textbausteinen - nur der Link
Nach dem Bildchen könnte man zumindest unterstellen, das auch Selbsttests zulässig sind. Nur welche sind wirklich anerkannt?
Ich hätte keine Lust alle 2 - 3 Tage einen halben Tag ans Bein zu binden, um vielleicht zu einem Test zu kommen ... außerdem habe ich noch keine Regelungen für Touristen gefunden.
Grüße vom
Prellbock
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02.07.2021, 20:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.07.2021, 21:08 von wxdf.)
Doch, vom Gesundheitsministerium vom 2.7. : https://www.mzcr.cz/wp-content/uploads/2...volani.pdf
Viel Spaß beim Verstehen des Behörden-Tschechisch.
Dort steht im Punkt I.1., dass man sich beim Aufenthalt in Tschechien bei den zuständigen Stellen melden muss, falls man Anzeichen einer Infektion verspürt und an den Grenzen dulden muss, dass man auf solche Anzeichen getestet werden kann.
Punkt I.2 lautet :
Das Gesundheitsministerium erlegt auf :
2. allen Personen, die sich in den letzten 14 Tagen länger als 12 Stunden in einem Staatsgebiet aufgehalten haben,das auf der Liste der Länder mit niedrigem oder mittlerem Risiko des Auftretens von COVID-19 gemäß Punkt III.1 steht,
a) vor der Einreise in das Gebiet der Tschechischen Republik das ausgefüllte Ankunftsformular, das unter Punkt III. 3 aufgeführt ist, einzureichen
b) vor der Einreise in das Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik über einen Test zur Feststellung des SARS-CoV-2-Virus gemäß Nummer III.4 zu verfügen;
Bürger der Tschechischen Republik und ihre mitreisenden Familienangehörige gemäß Punkt II.2. e) mit der ausgestellten Erlaubnis für vorübergehenden Aufenthalt in der Tschechischen Republik, Bürger der Europäischen Union mit einer ausgestellten Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt in der Tschechischen Republik und Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis für den ständigen Aufenthalt in der Tschechischen Republik ausgestellt von der Tschechischen Republik können den Test bis zu 5 Tage nach Ankunft im Hoheitsgebiet absolvieren, sofern sie nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus Ländern mit mittlerem COVID-19-Risiko anreisen, oder wenn sie Inhaber einer diplomatischen Note des Außenministeriums der Tschechischen Republik sind über die Unmöglichkeit, einen Test zur Feststellung des Vorhandenseins des SARS-CoV-2-Virus außerhalb des Territoriums von Tschechien durchführen zu lassen,
c) auf Verlangen bei einer Grenz- oder Wohnsitzkontrolle einen Ausfüllnachweis des Einreiseformulars (Benachrichtigung), Test auf SARS-CoV-2 unter Buchstabe b) oder einen schriftlicher Nachweis, dass die Person unter die Befreiung von dieser Schutzmaßnahme fällt, vorzulegen.
gilt laut Punkt 10 weiterhin nicht für EU-Angehörige, die bis zu 12 Stunden im Transit durch Tschechien reisen oder sich bis zu 24 Stunden dort aufhalten.
da ist natürlich die Frage, wie will man das kontrollieren, wie lange sich jemand in Tschechien aufhält
Das auszufüllende Formular ist auf http://www.prijezdovyformular.cz/ zu finden.
Dass auf den von Euch zitierten Seiten momentan noch etwas anderes steht, hat nichts zu bedeuten, da die aktuellen Regeln meist erst 1 Tag vor dem Inkrafttreten eingepflegt werden.
Aber macht, wie Ihr denkt. Bei dem Verordnungswirrwarr ist es schwer durchzublicken, und wenn jemand sicher gehen will, wird es nicht verkehrt sein, das Formular und eine Test oder Impfnachweis dabei zu haben.
Gruß aus Weixdorf vom Bahnsteig
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• jm f
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Guten Vormittag werte Leser,
ich habe nochmal rein geschaut und mir folgende Seite rein gezogen, wo es um die Einreise von Ausländern geht - Link
Im oberen derzeit blau umrandeten Bereich steht unter der Überschrift "Möglichkeiten und Pflichten von Ausländern bei der Einreise in die Tschechische Republik" folgendes:
++++++++++++++++++++++
zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 1. Juli 2021 (10:00)
Ab dem 09.07.2021 gelten folgende Regeln:
Für Reisen aus Ländern mit geringem Infektionsrisiko gelten folgende Regeln:
- Vor Einreise in die Tschechische Republik das Ankunftsformular ausfüllen
- Es ist nötig höchstens 24 Stunden vor der Reise in die Tschechische Republik einen Antigen- oder 72 Stunden vor der Reise einen RT-PCR-Test zu absolvieren (die Bescheinigung über den Test kann in Papierform oder elektronisch sein und sie können dieses Formular der Bescheinigung über das Ergebnis des PCR-Tests oder dasFormular der Bescheinigung des Antigentest verwenden, zu diesem Zweck kann man auch das digitale Covid-Zertifikat der EU (hier habe ich auf den Link verzichtet) verwenden, dass die Weiterleitung(?) des Tests bestätigt
- Im Falle einer Reise in die Tschechische Republik ist es für Bürger und Bewohner der Tschechischen Republik nicht nötig über einen Test vor Antritt der Reise zu verfügen, aber es besteht die Verpflichtung einen Antigen- oder PCR-Test spätestens bis zum 5. Tag nach Ankunft in der Tschechischen Republik zu machen (bissel frei)
Von der Testpflicht haben außer den unten beschriebenen Ausnahmen auch die eine Ausnahme, die in den letzten 180 Tagen eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben und die, die geimpft sind.
Für die Reise aus einem Land mit hohem und sehr hohem Infektionsrisiko. Es gilt (vor oder nach Ankunft) keine Testpflicht oder Selbstisolierungspflicht für die Bürger der Tschechischen Republik und EU-Bürger mit einer vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in der Tschechischen Republik, die in den letzten 180 Tagen eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben oder die vollständig geimpft sind.
Eine Ausnahme von den Maßnahmen haben nur die geimpften Personen, bei denen ab abgeschlossener Impfung (im Falle eines Zwei-Dosen-Schemas nach der 2. Gabe) 14 Tage vergangen sind.
++++++++++++++++++++++
Na, dann kann es ja fast ganz einfach losgehen.
Grüße vom
Prellbock
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Danke für die Übersetzungen von Dir.
Ist somit eigentlich die 12 h Regelung im "kleinen Grenzverkehr" hinfällig geworden?
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04.07.2021, 13:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.07.2021, 13:50 von Prellbock.
Bearbeitungsgrund: ein "l" ergänzt
)
Guten Nachmittag,
so, wie ich es sehe (finde aber gerade den Beitrag nicht wieder) gilt für Drittstaaten im Allgemeinen weiter die 12-Stunden-Regelung, aber für Nachbarstaaten gilt eine 24-Stunden-Regel.
Demnach steht einer ausgedehnten Tagestour nix im Weg.
Grüße vom
Prellbock
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04.07.2021, 15:24
Sagte ich doch : https://www.mzcr.cz/wp-content/uploads/2...volani.pdf
lehrt uns in Punkt 10 b:
Die Verpflichtungen aus den eingeführten Anti-Epidemie-Maßnahmen und in Bezug auf Einreisen aus Ländern mit niedrigem, mittlerem, hohem und sehr hohem Infektionsrisiko mit COVID-19 gilt nicht für:
... b) Bürger der Europäischen Union, einschließlich Bürger der Tschechischen Republik und Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis mit langfristigem oder ständiger Wohnsitz in der Europäischen Union, die innerhalb von 12 Stunden durch die Tschechische Republik auf dem Landweg durchreisen und wenn sie nicht aus einem Land mit extrem hohem Krankheitsrisiken anreisen, durchreisen oder wenn sie auf dem Landweg in die oder aus der Tschechischen Republik für einen Zeitraum von höchstens 12 Stunden oder bei Reisen in oder aus Nachbarländern, die 24 Stunden nicht übersteigen,
wenn sie nicht aus einem Land mit einem sehr hohen oder extremen Infektionsrisiko einreisen; bei Reisen aus Ländern mit sehr hohem Ansteckungsrisiko ist demnach nach Tschechien zu reisen nur möglich, außer der Durchreise, aus den in Nummer III.9 genannten Gründen. (der letzte Satz trifft für Deutschland nicht zu, da von Tschechien als Gebiet mit niedrigem Risiko eingestuft)
Gruß aus Weixdorf vom Bahnsteig
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OK, danke, da stand es auch drin ...
Grüße vom
Prellbock
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Hallo,
...wer komplett geimpft ist, kann sich darin aufhalten, übernachten, Urlaub machen.
Kalter Impfzwang? Kann jeder sehen wie er will, wie die Auffassung von Rechten und Pflichten ist.
Noch! ist Tourismus wie gehabt möglich.
Ein paar Wochenenden werden also hoffentlich so noch drin sein.
Gruß
Malo
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04.07.2021, 18:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.07.2021, 19:05 von rich810.)
Interpretiere ich es demnach richtig, wenn ich davon ausgehe, dass vollständig geimpfte Personen auch das Einreiseformular nicht ausfüllen müssen oder wie würdet ihr das sehen? Das Formular ist ja Bestandteil der Maßnahmen, von denen wiederum Geimpfte befreit sind.
Und eine weitere Frage: unter den Maßnahmen betreffend Länder mit hohem oder sehr hohem Infektionsrisiko steht, dass Tschechen oder Menschen mit tschechischer Aufenthaltsgenehmigung keinen Test machen und sich nicht in Quarantäne geben müssen. Was gilt dann für alle anderen Reisenden aus einem solchen Gebiet? Nehmen wir also an, die Zahlen stiegen in Deutschland so massiv, dass auch wir wieder "sehr hoch" eingestuft würden... was gilt dann für uns?
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