Gestern, 16:34
Guten Abend werte Leser,
soll vorkommen - Beitrag vom 03.10. - "Das Gesetz hat bei der Konservierung der Bahn die Eigentümer von Anschlüssen vergessen. Völlig.".
(ergänzt, 10:00 Uhr)
Grüße vom
Prellbock - der noch gar nicht in die Wahlergebnisse in CZ rein geschaut hat - die Prognosen waren ja schon recht deutlich
soll vorkommen - Beitrag vom 03.10. - "Das Gesetz hat bei der Konservierung der Bahn die Eigentümer von Anschlüssen vergessen. Völlig.".
- Eigentümer oder Betreiber von Anschlüssen haben de facto keinen Einfluss auf eine evtl. Konservierung der angrenzenden Bahn
- bei der Einführung der Regeln für die sogenannte Konservierung der Bahn im Bahngesetz wurden die Ansichten der Eigentümer von aktiven Anschlüssen, die von solchen Bahnen abzweigen, gänzlich übersehen
- das ist nicht nur aus dem Gesetz ersichtlich, sondern auch aus einer aktuellen Erklärung des Verkehrsministeriums ggüb. Zdopravy
- laut des Ministeriums „geht man davon aus, dass einer Betriebseinstellung eine Diskussion vorausgehen wird“, real gibt das jedoch den Eigentümern und Betreibern von Anschlüssen keine Rechte an die Hand
- und laut des Ministeriums kann man auch ansetzen, dass, wenn man zum oder vom Anschluss nicht mindestens 12 Fahrten jährlich ausgeführt werden, der Eigentümer ihn real nicht benötigt
- Zdopravy hat am Wochenende einen weiteren Teil seiner Serie gebracht, in der es den Betrieb auf Strecken kartiert, wo keine regulären Personenzüge mehr fahren
- und auf die problematische Situation mit dem Anschluss, der keine klar definierten Regeln hat, hat MBM Rail-Geschäftsführer Jiří Mužík aufmerksam gemacht
- diesmal handelte es sich um die ostböhmische Strecke Hněvčeves–Smiřice.
- sie geriet dieses Jahr auf die Liste der Strecken, die die SŽ angesichts des sehr kleinen Betriebs zur sogenannten Konservierung vorschlagen könnte, die aus der seit Herbst 2023 geltenden Novelle des Gesetzes über die Bahnen hervorgeht
- zusammen mit dieser Strecke verhandelt man über das weitere Schicksal von 11 Streckenabschnitten im Netz der SŽ
- die Strecke Hněvčeves – Smiřice ist dahingehend spezifisch, dass von ihr in Račice nad Trotinou ein aktiver Gleisanschluss abzweigt, den MBM Rail betreibt
- Herr Jiří Mužík, laut dem der Gesetzgeber eine solche Situation einfach vergessen hat: "Im Falle einer Konservierung müsste die SŽ die Festlegungen des Gesetzes über den Bahnverkehr nicht respektieren, und der Betrieb des Anschlusses würde enden. Als Betreiber würden wir damit einen Verlust erleiden, und auch der Eigentümer des Anschlusses wäre betroffen, weil es zu einem Wertverlust des Objekts käme, dessen Bestandteil der Anschluss ist. Wir denken, dass wir Rechtsstreitigkeiten mit dem Staat nicht vermeiden könnten.“
- wir haben uns deshalb mit der Bitte um Erläuterung und Auslegung des Gesetzes an das Verkehrsministerium gewandt
- hier ist seine Stellungnahme im voller Fassung
- Sprecher des Ministeriums, František Jemelka: "Das entworfene Mittel der Unterbrechnung des Betriebs einer Bahn ist für seinen Eigentümer eine wählbare Möglichkeit, keinesfalls eine Verpflichtung, was ihm ermöglicht alle Umstände abzuwägen, inkl. der Interessen der Eigentümer angebundener Anschlüsse. Obwohl das Gesetz die Zustimmung des Eigentümers eines Anchlusses nicht wörtlich behandelt, geht man davon aus, dass einer beliebigen Betriebsunterbrechnung eine Diskussion vorhergehen wird, die das Risiko der Schädigung seiner Interessen minimiert. Wenn jedoch der Anschluss nicht real genutzt ist, hat bei ihm die Konservierung der anschließenden Bahn keinen praktische Auswirkungen, weil im Falle des Güterverkehrs bloß 12 Fahrten jährlich für die Erhaltung des Betriebs reichen. Wenn der Eigentümer die Bahn nicht mal in diesem minimalen Umfang nutzt, kann man ansetzen, dass er ihn nicht real benötigt. Im Falle eines realen Interesses an der Erhaltung der Betriebsfähigkeit der anschließenden Strecke bietet sich immer noch die Variante des Verkaufs der Bahn an."
- de facto haben Eigentümer oder Betreiber von Anschlüssen im Gesetz keinen Rückhalt
- wie das Ergebnis einer "angesetzten Diskussion" sein wird und ob es für irgendwen bindend sein wird - behandelt das Gesetz nicht
(ergänzt, 10:00 Uhr)
- nach der morgendlichen Veröffentlichung dieses Textes haben sich Vertreter des Verkehrsministeriums mit einer ergänzenden Reaktion gemeldet
- nochmal Herr Jemelka: "Es geht darum, dass das Gesetz nicht vergessen hat. Es war nur nicht das Ziel den Eigentümern der Anschlüsse automatisch eine Blockaderecht zuzugestehen, die nicht mal 12 Züge pro Jahr generieren. Darüber hinaus besteht immer die Möglichkeit, dass der "Anschließer" den entsprechenden Teil der anschließenden Bahn abkauft und in seiner Regie betreibt. Weiterhin gilt unsere Erklärung über das Abwägen aller Umstände und Möglichkeiten, mitnichten der Verpflichtung der Konservierung."
Grüße vom
Prellbock - der noch gar nicht in die Wahlergebnisse in CZ rein geschaut hat - die Prognosen waren ja schon recht deutlich